Die Wirtschaftsprüfung ist weit mehr als eine gesetzlich bedingte Notwendigkeit. Der Prüfbericht hilft Aktionären, Investoren,
Gläubigern und weiteren Interessenten, sich ein Bild über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verschaffen.
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Eingeschränkte und ordentliche Revisionen bei Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, GmbH's |
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Prüfen der Jahresrechnungen von Gemeinwesen, Verbänden, Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG und Non-Profit-Organisationen |
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Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen |
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Sonderprüfungen |
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Prüfungen im Bereich Fondsvertriebsträger (FSA) |
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Erstellung von Expertisen und Gutachten für Gerichte, Anwälte und Versicherungen (z.B. Betriebsunterbruch bei Feuer- und Wasserschäden) |
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Von RAB zugelassener Revisionsexperte |